Diese Nutzungs- und Kaufbedingungen gelten ab dem 01.01.2023.

Wesentliche Änderungen gegenüber der vorherigen Version

Hintergrund / Einführung

Auction Network Sweden AB, HR.-Nr. 556859-5150 ("Auctionet") bietet über das Internet einen elektronischen Marktplatz (den "Dienst") auf der Website auctionet.com (die "Website") für Auktionsfirmen an, die neben der Durchführung von Auktionen in den Räumlichkeiten der Auktionsfirma auch Online-Auktionen durchführen möchten (jeweils eine "Auktionsfirma"). Die Auktionsobjekte werden an Kunden der Auktionsfirmen verkauft, die auf der Website aufgeführt sind.

Der Kunde ("Kunde") hat die Möglichkeit, Gegenstände ("Auktionsobjekte") von Auktionsfirmen zu den nachstehend aufgeführten Kaufbedingungen ("Kaufbedingungen") zu erwerben. Der Dienst und die Website können in Übereinstimmung mit den unten aufgeführten Bedingungen für die Nutzung des Dienstes und der Website ("Nutzungsbedingungen") genutzt werden. Auctionet stellt lediglich den Dienst zur Verfügung und verwaltet die Website.

Auctionet gilt nie als Verkäufer von Auktionsobjekten, die über den Dienst und die Website angeboten werden. Ein Kunde, der an einer Auktion teilnimmt und den Zuschlag für ein Auktionsobjekt erhält, kauft das Auktionsobjekt von der Auktionsfirma, die die Auktion durchgeführt hat. Der Kunde schließt daher einen verbindlichen Kaufvertrag mit derjenigen Auktionsfirma ab, die das Auktionsobjekt verkauft hat, und zwar zu den nachstehenden Kaufbedingungen. Für Fehler und Mängel sowie für die Entgegennahme und Bearbeitung von Reklamationen, die sich auf das Auktionsobjekt beziehen, ist die jeweilige Auktionsfirma gegenüber dem Kunden verantwortlich. Auctionet haftet nicht für Reklamationen des Kunden, die das Auktionsobjekt betreffen. Auctionet haftet dem Kunden gegenüber lediglich für Angelegenheiten, die sich auf den Dienst und die Website beziehen.

1. Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen gelten zwischen dem Kunden, der sich für die Nutzung des Dienstes und der Website registriert, und Auctionet als Anbieter des Dienstes und der Website. Wenn der Kunde diesen Nutzungsbedingungen nicht zustimmt, ist er nicht berechtigt, den Dienst zu nutzen oder darauf zuzugreifen.

1.1 Registrierung für die Nutzung des Dienstes

Um den Dienst zu nutzen und um an einer Auktion teilnehmen und Auktionsobjekte erwerben zu können, muss der Kunde ein Benutzerkonto anlegen. Der Kunde registriert sich bei dem Dienst, indem er das Anmeldeformular ausfüllt. Der Kunde verpflichtet sich, in seinem Benutzerkonto aktuelle und korrekte Personen- und Kontaktdaten anzugeben und diese Informationen auf dem neuesten Stand zu halten. Jeder Kunde darf nur ein Benutzerkonto für die Abgabe von Geboten haben.

Der Kunde muss 18 Jahre alt sein, um sich zu registrieren. Der Dienst steht Personen unter 18 Jahren oder Personen, die aus anderen Gründen nicht voll geschäftsfähig sind, oder Kunden, die vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen worden sind, nicht zur Verfügung und darf von ihnen nicht genutzt werden. Ist ein Unternehmen als Kunde registriert, so ist eine natürliche Person als Ansprechpartner zu benennen, die befugt und bevollmächtigt ist, das Unternehmen an die Nutzungsbedingungen und gegebenenfalls die Kaufbedingungen zu binden. Zunächst wird ein Benutzerkonto für die Nutzung der einfacheren Funktionen des Dienstes erstellt. Der Kunde verpflichtet sich, Auctionets Anweisungen bezüglich der Nutzung des Dienstes zu befolgen. Mit der Annahme der vorliegenden Nutzungsbedingungen verpflichtet sich der Kunde, alle diese Anweisungen zu befolgen.

1.2 Verwendung von personenbezogenen Daten

Alle über die Website und den Dienst erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß dem Gesetz (2018:218) zur Ergänzung der EU-Datenschutzverordnung, der EU-Datenschutzverordnung (2016/679) ("GDPR") und ansonsten gemäß Auctionets Datenschutzrichtlinie verarbeitet.

1.3 Nutzung des Dienstes

Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die während des Eingeloggt-Seins im Namen des Kunden und mit seinem Kennwort durchgeführt werden. Der Kunde darf den Dienst lediglich unter Verwendung seines eigenen Login-Namens oder seiner E-Mail-Adresse und seines Kennworts nutzen. Der Kunde hat die Anmeldedaten sicher aufzubewahren und dafür zu sorgen, dass sie keinem Dritten zur Kenntnis gelangen. Der Kunde darf außerdem weder direkt noch indirekt Dritten die Nutzung seiner Anmeldedaten gestatten. Das Kennwort ist unverzüglich zu ändern, wenn der Verdacht besteht, dass die Informationen offengelegt worden sind oder anderweitig missbraucht werden könnten.

1.4 Verfügbarkeit und Zugriff auf den Dienst und die Website

Ein Kunde kann vom Dienst und von der Website ausgeschlossen werden, wenn er gegen diese Nutzungsbedingungen, geltende Gesetze und/oder Vorschriften verstößt. Ein Kunde, der aufgrund eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen, geltende Gesetze und/oder Vorschriften vom Dienst ausgeschlossen worden ist, darf sich nicht erneut registrieren oder den Dienst über das Login eines anderen Kunden nutzen.

Auctionet kann jederzeit und nach eigenem Ermessen beschließen, die Bereitstellung des Dienstes einzustellen.

1.5 Garantien

Auctionet kann keinen kontinuierlichen, ununterbrochenen oder sicheren Zugang zum Dienst und zur Website garantieren. Der Betrieb des Dienstes und der Website kann durch viele Faktoren beeinträchtigt werden, die außerhalb der Kontrolle von Auctionet liegen. Die Website und der Dienst werden "wie besehen", "wie verfügbar" und "mit allen Mängeln" bereitgestellt. Soweit gesetzlich zulässig, gibt Auctionet keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen, Garantien oder Empfehlungen in Bezug auf die Website und/oder den Dienst oder in Bezug auf die Sicherheit im Zusammenhang mit der Übertragung von Informationen über die Website oder den Dienst ab. Darüber hinaus lehnt Auctionet jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung ab, insbesondere die Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Nichtverletzung von Rechten, des Eigentumsrechts, der Systemintegration und der Freiheit von Computerviren, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten vor. Dieser Haftungsausschluss schränkt Auctionets Haftung nach zwingendem Recht nicht ein.

Auctionet garantiert nicht, dass die Website und der Dienst fehlerfrei oder ungestört sind, dass Mängel behoben werden oder dass die Website und der Dienst oder die Server, die die Website und den Dienst zur Verfügung stellen, frei von schädlichen Komponenten, insbesondere von Viren, sind. Auctionet übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Nützlichkeit von Informationen (einschließlich Anweisungen) auf der Website oder dem Dienst.

1.6. Haftung für Mängel

Auctionet haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden bei der Nutzung des Dienstes oder der Website entstehen können, wenn der Schaden durch eine Unterbrechung oder andere Störungen von Telekommunikations-, Computer- oder anderen Kommunikationsverbindungen, Computerausrüstungen, Computersystemen, Software oder Computerfehlern oder -inkompatibilität oder durch andere Ursachen außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Auctionet verursacht wird, einschließlich Schäden an den Computern, mobilen Geräten oder anderen Geräten oder Technologien des Kunden, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Schäden, die aus Sicherheitsverletzungen oder aufgrund von Viren, Programmfehlern, Sachbeschädigung, Betrug, Fehlern, Fahrlässigkeit, Unterbrechungen, Defekten, Verzögerungen im Betrieb oder bei der Übertragung, Computer- oder Netzwerkausfällen oder anderen technischen oder sonstigen Störungen entstehen, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Schäden, die aus entgangenem Gewinn, Firmenwertverlusten, Datenverlusten, Arbeitsunterbrechungen, Ungenauigkeiten oder Nicht-Leistungen oder Computerausfällen oder -störungen resultieren. Darüber hinaus haftet Auctionet nicht für Fehler oder Schäden, die durch eine falsche oder unberechtigte Verwendung von Kundennummern oder Kennwörtern entstehen.

Dies gilt jedoch nicht in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dieser Haftungsausschluss schränkt Auctionets Haftung nach zwingendem Recht nicht ein.

1.7 Benachrichtigungen

Nachrichten von Auctionet an den Kunden finden sich auf der Website und/oder werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die der Kunde in seinem Benutzerkonto im Dienst registriert hat. \
Nachrichten des Kunden an Auctionet sind entsprechend den Angaben auf der Website zu versenden.

1.8 Änderung der Nutzungsbedingungen

Auctionet ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, indem der Kunde über die von ihm im Benutzerkonto angegebene E-Mail-Adresse oder über die Website benachrichtigt wird. Der Kunde ist nach Ablauf von 30 Tagen an die neuen Nutzungsbedingungen gebunden, wenn er den Dienst danach weiter nutzt, oder durch die elektronische Annahme durch den Kunden, falls erforderlich.

1.9 Anzuwendendes Recht und Streitbeilegung

Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem schwedischen Recht. Wenn der Kunde eine juristische Person ist, gilt das Gesetz über internationale Kaufverträge (1987:822) nicht für diese Nutzungsbedingungen. Streitigkeiten über die Gültigkeit, Auslegung, Anwendbarkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Nutzungsbedingungen sowie daraus resultierende Rechtsverhältnisse sind vor den ordentlichen Gerichten auszutragen. Für Kunden, die juristische Personen sind, ist das Tingsrätt [Gericht] Stockholm die erste Instanz.

2 Kaufbedingungen

Diese Kaufbedingungen gelten zwischen dem Kunden, der das Auktionsobjekt auf der Website erworben hat, und der Auktionsfirma, die die Auktion durchgeführt und das Auktionsobjekt verkauft hat. Der Kunde ist nur dann berechtigt, an der Auktion von Auktionsobjekten teilzunehmen, wenn er die Kaufbedingungen akzeptiert.

Kunden müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um Auktionsobjekte kaufen zu können. Käufe dürfen nicht von Personen getätigt werden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die aus anderen Gründen nur beschränkt geschäftsfähig sind oder von Kunden, die vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen sind.

2.1 Objektbeschreibung/Schätzungen

Eine in einer Objektbeschreibung angegebene Schätzung eines Auktionsobjekts ist eine marktorientierte Bewertung eines Auktionsobjekts durch die Auktionsfirma vor der Auktion und soll dem Kunden nur als Anhaltspunkt dienen. Der Preis, zu dem die Auktionsobjekte schließlich verkauft werden, kann wesentlich höher oder niedriger sein als die Schätzung. Die Informationen in der Objektbeschreibung können von der Auktionsfirma aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, geändert werden. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen sind in der Objektbeschreibung angegeben. In Fällen, in denen eine Änderung als wesentlich für den Wert der Auktionsobjekte angesehen werden kann, behält sich die Auktionsfirma das Recht vor, die Auktionsobjekte aus der Auktion und dem Dienst zu entfernen und das Recht, die Auktionsobjekte möglicherweise mit einer neuen Objektbeschreibung wieder einzustellen.

2.2 Gebotsabgabe und Kaufen von Auktionsobjekten

Der Verkauf und die Bezahlung von Auktionsobjekten erfolgen in der auf der Website angegebenen Währung. Zu dem abgegebenen Gebot werden eine Käuferprovision und eine Zuschlagsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste hinzugerechnet. Bei einigen Auktionsobjekten wird auch eine Gebühr für das Folgerecht erhoben. Sofern nicht anders angegeben, werden alle Gebühren für das Auktionsobjekt in derselben Währung angegeben.

Der Kunde kann ein Gebot abgeben, indem er sich in sein Benutzerkonto auf der Website einloggt und das Gebotsfeld auf der Objektseite des betreffenden Auktionsobjekts ausfüllt. In einigen Fällen kann der Kunde auch in den Räumlichkeiten der jeweiligen Auktionsfirma Gebote abgeben.

Es ist verboten, an der Versteigerung von eigenen eingereichten Auktionsobjekten teilzunehmen und die Versteigerung durch Vertreter oder auf andere Weise zu manipulieren.

Der Kunde hat das Recht, mindestens den in der Auktion angegebenen Betrag zu bieten oder den höchsten Preis zu bieten, den er für das Auktionsobjekt zu zahlen bereit ist ("Höchstgebot"). Wenn der Kunde von der Option des Höchstgebots Gebrauch macht, startet der Dienst automatisch einen Bietdienst, der im Namen des Kunden so günstig wie möglich bis zum Höchstgebot bietet. Der Zuschlag kann daher niedriger ausfallen als das angegebene Höchstgebot. Wenn eine Auktion mit zwei gleich hohen Geboten endet, erhält das Gebot den Zuschlag, das zuerst beim Dienst einging. Wenn der Kunde ein Gebot abgibt, das unter dem Mindestverkaufspreis liegt, startet der Dienst automatisch den Bietdienst, der bis zum Mindestverkaufspreis oder zum Höchstgebot bietet, je nachdem, was zuerst eintritt. Der Kunde erhält den Zuschlag, wenn das Gebot dem Mindestverkaufspreis entspricht oder diesen übersteigt. Alle Gebote sind für den Kunden verbindlich. Mit dem Abschluss der Auktion hat der Höchstbietende, d.h. der Kunde, einen verbindlichen Vertrag mit der Auktionsfirma, die die Auktion durchgeführt hat, gemäß diesen Kaufbedingungen geschlossen.

2.3 Widerrufsrecht

Wenn Auktionsobjekte im Rahmen einer ausschließlich aus der Ferne durchgeführten Auktion verkauft worden sind, hat der Kunde als Verbraucher ein Rücktrittsrecht gemäß dem Distansavtalslagen Gesetz über Fernabsatzverträge. Der Kunde hat kein Widerrufsrecht, wenn er ein Auktionsobjekt bei einer Auktion erwirbt, an der man sowohl vor Ort als auch aus der Ferne teilnehmen kann. Ist der Kunde eine juristische Person, so besteht in keinem Fall ein Widerrufsrecht.

Ein Kunde, der sein Widerrufsrecht ausüben möchte, hat Auctionet oder die Auktionsfirma über die Ausübung des Widerrufsrechts innerhalb der Widerrufsfrist von vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zu informieren, an dem der Kunde am gekauften Auktionsobjekt entweder eigenen Besitz oder Besitz über einen Vertreter oder einen selbst beauftragen Transporteur erlangt hat.

Die Benachrichtigung über einen Rücktritt vom Kauf hat von derselben E-Mail-Adresse aus zu erfolgen, die der Kunde in seinem Benutzerkonto registriert hat. Sie hat die Nummer des Auktionsobjekts sowie den Namen des Kunden zu enthalten und ist Auctionet per E-Mail (support@auctionet.com) oder der Auktionsfirma zuzuschicken. Der Kunde kann auch das Formular Auctionets ångerrättsblankett (PDF) [Auctionet-Widerrufsformular] benutzen.

Nach einem Rücktritt vom Kauf hat der Kunde, das Auktionsobjekt innerhalb von vierzehn (14) Tagen auf eigene Kosten der Auktionsfirma zurückzugeben. Wenn das Auktionsobjekt nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen, nachdem der Kunde die Auktionsfirma von der Ausübung des Rücktrittsrechts in Kenntnis gesetzt hat, der Auktionsfirma zurückgegeben worden ist, ist davon auszugehen, dass der Kunde an den Kauf gebunden bleibt, und es erfolgt keine Rückerstattung an den Kunden.

Retouren von Auktionsobjekten können nicht per Post-Nachnahme erfolgen. Der Kunde trägt die Gefahr, dass das Auktionsobjekt bei der Rücksendung beschädigt wird oder verlorengeht und ist verpflichtet, das Auktionsobjekt so zu verpacken und zu behandeln, dass es beim Transport nicht beschädigt wird.

Zurückgegebene Auktionsobjekte, deren Erwerb nicht dem Widerrufsrecht unterliegt, werden von der Auktionsfirma sieben (7) Kalendertage lang zur Abholung durch den Kunden aufbewahrt (der Tag, an dem das Auktionsobjekt der Auktionsfirma zurückgegeben worden ist, nicht mitgerechnet). Für zurückgegebene Auktionsobjekte, die nicht dem Widerrufsrecht unterliegen und die nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen vom Kunden abgeholt worden sind, werden dem Kunden eine Lagergebühr und/oder Transportkosten in Rechnung gestellt.

Sobald die Auktionsfirma das Auktionsobjekt erhalten hat, wird der gezahlte Betrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen an den Kunden zurückerstattet, abzüglich der Wertminderung des Auktionsobjekts, die dadurch entstanden ist, dass der Kunde das Auktionsobjekt in größerem Umfang als erforderlich benutzt hat, durch Beschädigung und Abnutzung des Auktionsobjekts während der Rücksendung, sowie einer Lagergebühr für die Tage, an denen die Auktionsfirma das Auktionsobjekt gelagert hat und die sieben (7) Kalendertage überschreiten.

Die Rückerstattung an den Kunden erfolgt ausschließlich in derselben Form und auf dieselbe Kontonummer beziehungsweise Karte, die der Kunde für den Kauf verwendet hat.

Wenn Auctionet oder die Auktionsfirma zu dem Urteil kommt, dass der Kunde das Rücktrittsrecht missbraucht, z.B. indem er das Rücktrittsrecht nutzt, um sich nicht an die abgegebenen Gebote zu halten, oder mit dem Ziel, den Endpreis des Auktionsobjekts zu beeinflussen, behält sich Auctionet oder die Auktionsfirma das Recht vor, das Konto des Kunden und den Zugang des Kunden zum Dienst zu sperren.

2.4 Gebühren/Rechnungsstellung/Bezahlung

Für jedes einzelne verkaufte Auktionsobjekt werden eine Verkaufsprovision und eine Zuschlagsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste erhoben. Sind Auktionsobjekte mit Folgerechten versehen, so ist der Kunde auch für die Bezahlung der Folgerechts-/Künstlervergütung gemäß Ziffer 2.5 verantwortlich.

Es obliegt dem Kunden, die jeweils gültige Preisliste auf der Website zu konsultieren, um in Erfahrung zu bringen, welche Gebühren für den Kauf von Auktionsobjekten gelten. Der Kunde hat alle mit dem Kauf verbundenen Gebühren, einschließlich der gesetzlichen Steuern, zu zahlen.

Die Bezahlung von Auktionsobjekten hat innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Abschluss der Auktion zu erfolgen (den Tag, an dem die Auktion für das Auktionsobjekt abgeschlossen worden ist, nicht mitgerechnet). In Anbetracht der Tatsache, dass jedes Auktionsobjekt und jede einzelne Auktion einzigartig ist, dass die Anzahl der Bieter und das Interesse an den Auktionsobjekten von Tag zu Tag erheblich schwanken kann, was zu einem deutlich niedrigeren Endpreis für die Auktionsobjekte beim Wiederverkauf führen kann, und des zusätzlichen logistischen und administrativen Aufwands, den der Wiederverkauf von Auktionsobjekten für die Auktionsfirma bedeutet, ist es für die Auktionsfirma von wesentlicher Bedeutung, dass der Kunde die Auktionsobjekte rechtzeitig bezahlt.

Zahlt der Kunde das Auktionsobjekt nicht innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Abschluss der Auktion (den Tag, an dem die Auktion für das Auktionsobjekt abgeschlossen worden ist, nicht mitgerechnet), so stellt dies eine wesentliche Vertragsverletzung dar, woraufhin die Auktionsfirma oder Auctionet im Namen der Auktionsfirma berechtigt sind, (i) die Bezahlung gemäß diesen Kaufbedingungen zu verlangen und Verzugszinsen gemäß dem Räntelagen Zinsgesetz zu berechnen und/oder (ii) den Kauf des Auktionsobjekts gemäß Kapitel 7, Abschnitt 6 des Konsumentköplagen Verbraucherkaufgesetzes rückgängig machen.

Wenn die Auktionsfirma den Kauf rückgängig macht, hat die Auktionsfirma oder Auctionet das Recht, das Auktionsobjekt im Namen der Auktionsfirma zu dem Wert und Mindestverkaufspreis, den die Auktionsfirma oder Auctionet für angemessen halten, ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden weiterzuverkaufen. Wenn der Kunde die Auktionsobjekte nach der Vertragsaufhebung bezahlt, hat die Auktionsfirma dem Kunden den gezahlten Betrag zu erstatten.

Wenn die Bezahlung der Auktionsobjekte in der Auktionsfirma erfolgt, wird zum Zeitpunkt der Bezahlung eine Quittung ausgestellt. Wenn die Bezahlung für die Auktionsobjekte elektronisch über den Dienst erfolgt, wird eine Quittung auf elektronischem Wege ausgestellt.

2.5 Folgerecht/Künstlervergütung

Gemäß den geltenden Urheberrechtsvorschriften und der EU-Richtlinie (2001/84/EG) kann für den Weiterverkauf von Kunstwerken und Werken der angewandten Kunst eine besondere Folgerechtsvergütung erhoben werden. Das Folgerecht ist eine Urheberrechtsvergütung, die zu Lebzeiten des Künstlers (Urhebers) und danach 70 Jahre lang nach seinem Tod an seine Erben zu zahlen ist. Die Vergütung wird auf den Zuschlagspreis berechnet und ist vom Kunden zu zahlen. Siehe die jeweils gültigen Preisliste. Auf der Seite des betreffenden Objekts beim Dienst ist angegeben, ob für das Auktionsobjekt das Folgerecht gilt beziehungsweise eine Künstlervergütung zu zahlen ist.

2.6 Abholung/Transport/Weiterverkauf

Die Abholung des Auktionsobjekts kann erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises erfolgen.

Nach Abschluss der Auktion bewahrt die Auktionsfirma das Auktionsobjekt fünf (5) Tage lang (den Tag, an dem die Auktion für das Auktionsobjekt abgeschlossen worden ist, nicht mitgerechnet) kostenlos auf.

Auktionsobjekte, die bezahlt, aber nicht innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Ende der Auktion abgeholt worden sind, werden der Auktionsfirma auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert und behandelt. Bei Lagerung in den eigenen Räumlichkeiten der Auktionsfirma ist die Auktionsfirma berechtigt, dem Kunden eine Lager- und Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu berechnen. Die Auktionsfirma ist auch berechtigt, das Auktionsobjekt nach eigenem Ermessen einem externen Lager-/Speditionsunternehmen zum Transport/zur Lagerung durch einen Dritten zu übergeben, wobei der Kunde sämtliche Kosten für den Transport/die Lagerung zu tragen hat.

Wenn der Kunde das Auktionsobjekt bezahlt, aber nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach der Aufforderung der Auktionsfirma zur Abholung des Auktionsobjekts abgeholt hat, ist die Auktionsfirma berechtigt, das Auktionsobjekt gemäß den Bestimmungen des Gesetzes (1985:982) über das Recht der Gewerbetreibenden auf Verkauf nicht abgeholter Sachen zu verkaufen. Der Versteigerungserlös wird in erster Linie zur Deckung der Kosten der Auktion und der Lager- und Transportkosten und anschließend zur Deckung der offenen Forderungen der Auktionsfirma gegenüber dem Kunden verwendet. Ein etwaiger Überschuss wird dem Kunden ausgezahlt.

Der Kunde hat der Auktionsfirma bei der Abholung der Auktionsobjekte stets einen gültigen Ausweis vorzulegen. Will der Kunde die Auktionsobjekte durch einen Vertreter oder einen selbst beauftragen Transporteur abholen, so hat er Auctionet oder der Auktionsfirma den Vertreter oder selbst beauftragen Transporteur zu benennen, der zur Abholung der Auktionsobjekte berechtigt ist. Wenn der Kunde sich nicht vorher bei der Auktionsfirma mit einem gültigen Ausweis ausgewiesen hat, muss der Vertreter/Transporteur der Auktionsfirma eine beglaubigte Kopie des Ausweises des Kunden vorlegen, bevor die Abholung des Auktionsobjekts erfolgen kann.

Beglaubigung bedeutet, dass eine andere Person als der Kunde oder der Vertreter bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt, und sie mit ihrer Unterschrift, ihrem Namen und ihrer Telefonnummer unterzeichnet.

Der Kunde kann der Auktionsfirma auch eine beglaubigte Kopie seines Ausweises vor der Abholung durch einen Vertreter/selbst beauftragen Transporteur per E-Mail zusenden. Falls die Auktionsfirma sich veranlasst sieht, die Identität des Kunden oder die Gültigkeit der Vollmacht des Vertreters anzuzweifeln, ist die Auktionsfirma berechtigt zu entscheiden, dass die Abholung vor Ort durch den Kunden nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweises erfolgen darf.

2.7. Gefahrübergang; Haftung für Mängel

Das Auktionsobjekt gilt als dem Kunden abgegeben, wenn der Kunde das Auktionsobjekt bei der Auktionsfirma abgeholt und damit in Besitz genommen hat, oder wenn das Auktionsobjekt von der Auktionsfirma an den vom Kunden beauftragten Vertreter oder Transporteur übergeben worden ist, je nachdem, was zuerst eintritt. Die Gefahr des Auktionsobjekts geht mit der Übergabe des Auktionsobjekts nach Maßgabe dieser Bestimmungen auf den Kunden über.

ALLE AUKTIONSOBJEKTE WERDEN SO VERKAUFT, WIE SIE SIND. Es obliegt dem Kunden, den Zustand der Auktionsobjekte vor der Auktion sorgfältig zu prüfen und zu beurteilen. Die im Auktionsverzeichnis gemachten Angaben, z.B. über den angegebenen Autor, die Echtheit, das Alter, die Herkunft, die Technik oder den Zustand des Auktionsobjekts, sind für den Kunden bei der Prüfung des Auktionsobjekts als bloße Anhaltspunkte zu verstehen. Die Abbildung von Auktionsobjekten im Auktionsverzeichnis dient lediglich der Identifizierung und kann nicht zur Bestimmung des Aussehens oder des Zustands eines Auktionsobjekts verwendet werden. Wenn eine wesentliche Angabe im Auktionsverzeichnis direkt irreführend ist, kann dies einen Rücktrittsgrund für den Kauf darstellen. Die Auktionsfirma haftet unter keinen Umständen für natürliche Abnutzungserscheinungen, Schäden und Mängel, mögliche Reparatur-Unterfütterung von Leinwänden, Zustand von Rahmen, natürliche Materialveränderungen, wie z.B. Verblassen von Papier und Rissbildungen in Holz, oder Fehler und Mängel, die nicht auf dem Bild des Auktionsobjekts im Auktionsverzeichnis dargestellt sind. Die Auktionsfirma haftet nicht für die Vollständigkeit der Beschreibungen des Auktionsobjekts im Auktionsverzeichnis in Bezug auf Schäden, Mängel oder Unzulänglichkeiten. Die Auktionsfirma übernimmt keine Verantwortung für das Funktionieren von Uhren, mechanischen oder elektrischen bzw. batteriebetriebenen Gegenständen. Die Auktionsfirma übernimmt auch keine Verantwortung für den Inhalt eines Auktionsloses, das eine Partie von Auktionsobjekten umfasst.

Die Auktionsfirma ist berechtigt, Mängel an verkauften Gegenständen, für die es haftet, zu beseitigen. Wird der Beanstandung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeholfen, ist der Kunde berechtigt, vom Kauf zurückzutreten und gegen Rückgabe des Auktionsobjekts den gezahlten Kaufpreis zurückzuerhalten, der dem Zuschlagspreis zuzüglich der vom Kunden gezahlten Provisionen, Steuern und sonstigen Gebühren entspricht. Ist das Auktionsobjekt neu und unbenutzt (also nicht gebraucht), kann der Kunde anstelle der Mängelbeseitigung eine Minderung des Kaufpreises erhalten.

Mängel an den Auktionsobjekten sind der Auktionsfirma so schnell wie möglich mitzuteilen, nachdem der Kunde den Mangel bemerkt hat oder hätte bemerken müssen.

2.8 Haftung

Die Auktionsfirma haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden entstehen können. Die Auktionsfirma haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden bei der Nutzung des Dienstes oder der Website entstehen können, wie z.B. Schäden, die durch Unterbrechungen oder andere Störungen von Telekommunikations-, Computer- oder anderen Kommunikationsverbindungen, Computerausrüstungen, Computersystemen, Software oder Computerfehlern oder -inkompatibilitäten oder durch andere Ursachen außerhalb der Kontrolle der Auktionsfirma entstehen. Die Auktionsfirma haftet nicht für Fehler oder Schäden, die aus der falschen oder unberechtigten Verwendung der Kundennummer oder des Kennworts des Kunden entstehen.

Dies gilt jedoch nicht in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dieser Haftungsausschluss schränkt Auctionets Haftung nach zwingendem Recht nicht ein.

2.9 Höhere Gewalt

Die Auktionsfirma haftet nicht für Verluste, die der Kunde erleidet, wenn die Auktionsfirma aufgrund von Kriegshandlungen, Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen, Bränden oder anderen Unfällen oder Umständen, die außerhalb der Kontrolle der Auktionsfirma liegen und die die Auktionsfirma nicht hat vorhersehen können, nicht in der Lage gewesen ist, eine Verpflichtung aus den Kaufbedingungen zu erfüllen. \
Beide Parteien sind berechtigt, den Kauf rückgängig zu machen, wenn die Auktionsfirma aufgrund höherer Gewalt, die länger als drei (3) Monate andauert, nicht in der Lage ist, eine Verpflichtung aus diesen Kaufbedingungen zu erfüllen.

2.10 Benachrichtigungen

Nachrichten der Auktionsfirma an den Kunden finden sich auf der Website und/oder werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die der Kunde in seinem Benutzerkonto beim Dienst registriert hat. \
Nachrichten an die Auktionsfirma sind auf die auf der Website angegebene Weise zu versenden.

2.11 Änderung der Kaufbedingungen

Auctionet und die Auktionsfirma sind berechtigt, diese Kaufbedingungen durch eine Mitteilung an den Kunden oder durch eine Benachrichtigung über die Änderung auf der Website ändern. Der Kunde ist nach Ablauf von 30 Tagen an die neuen Kaufbedingungen gebunden, wenn er den Dienst danach weiter nutzt, oder, falls gefordert, durch die elektronische Annahme durch den Kunden. Auctionet und die Auktionsfirma sind ferner berechtigt, die Preisliste nach Mitteilung zu ändern. Änderungen der Preisliste werden 30 Tage nach Versand der Änderungsmitteilung an den Kunden oder der Bekanntgabe auf der Website wirksam.

2.12 Anzuwendendes Recht und Streitbeilegung

Diese Kaufbedingungen unterliegen dem schwedischen Recht. Wenn der Kunde eine juristische Person ist, gilt das Gesetz über internationale Kaufverträge (1987:822) nicht für diese Kaufbedingungen. Streitigkeiten über die Gültigkeit, Auslegung, Anwendbarkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Nutzungsbedingungen sowie daraus resultierende Rechtsverhältnisse werden vor den ordentlichen Gerichten ausgetragen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, kann die Streitigkeit auch vor dem Allmänna Reklamationsnämnden Allgemeine Beschwerdestelle verhandelt werden. Für Kunden, die juristische Personen sind, ist das Tingsrätt [Gericht] Stockholm die erste Instanz.

2.13 Maßnahmen gegen Geldwäsche

Auctionet und die Auktionsfirma halten sich bei all ihren Tätigkeiten an das Gesetz (2017:630) über Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ("Penningtvättslag" [Geldwäschegesetz]) oder gleichwertige nationale Rechtsvorschriften. Das Geldwäschegesetz verpflichtet Auctionet und die Auktionsfirma u.a. dazu, jeden Kunden zu identifizieren und Maßnahmen zur Aufklärung der Verhältnisse des Kunden zu ergreifen. Im Rahmen der Maßnahmen zur Aufklärung der Verhältnisse des Kunden kann der Kunde aufgefordert werden, beglaubigte Unterlagen vorzulegen, um die Angaben des Kunden über den Zweck und die Art der Geschäftsbeziehung zu belegen. Auctionet hat das Recht, jedem Kunden, der die geforderten Unterlagen nicht vorlegt, den Zugang zum Dienst zu verweigern.

2.14 Ausfuhr von Kulturgütern

Für die Ausfuhr bestimmter älterer schwedischer und ausländischer Kulturgüter aus Schweden kann eine Sondergenehmigung gemäß dem Kulturmiljölagen Gesetz über das Kulturerbe erforderlich sein. Für die Ausfuhr von Kulturgütern aus der EU kann auch eine besondere Ausfuhrgenehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates erforderlich sein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, alle für die Ausfuhr von Auktionsobjekten aus Schweden und/oder der EU erforderlichen Genehmigungen einzuholen und zu bezahlen.