Please note that the below text is an AI-generated translation of the original text and that the English version of these terms shall prevail.
Weitere Informationen zu Hammerauktionen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass diese Bedingungen für Hammerauktionen eine Ergänzung zu den Nutzungsbedingungen von Auctionet darstellen. Im Falle von Abweichungen haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Auctionet Vorrang.
Als „Bieter“ bei Hammerauktionen gilt die Person, die ein Gebot abgibt.
„Auktionshaus“ bezeichnet das bei Auctionet angeschlossene Auktionshaus, in dem die Hammerauktion stattfindet.
Der Bieter muss als Kunde bei Auctionet registriert sein, um an der Hammerauktion teilnehmen zu können. Auctionet und das Auktionshaus sind zudem berechtigt, eine Höchstgrenze für die Gesamtgebotssumme des Bieters festzulegen.
Ein abgegebenes Gebot ist für den Bieter bindend, bis ein eventuelles höheres Gebot von einem anderen Bieter abgegeben wird. Ein abgegebenes Gebot kann nicht zurückgenommen werden.
Alle Gebote erfolgen in der lokalen Währung des Auktionshauses.
Bei einer Hammerauktion kann der Bieter durch persönliche Anwesenheit im Auktionssaal des Auktionshauses, per Telefongebot (nach besonderer Anmeldung), per Live-Bieten (Echtzeit-Gebotsabgabe im Internet über die Plattform von Auctionet) oder durch die Einreichung von Kaufaufträgen (Vorabgebote über die Plattform von Auctionet oder durch Einreichung schriftlicher Kaufaufträge direkt beim Auktionshaus) teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass die verfügbaren Gebotsarten von Auktionshaus zu Auktionshaus variieren können.
Es wird empfohlen, dass der Bieter nach Möglichkeit persönlich anwesend ist.
Wenn ein Bieter das Auktionshaus schriftlich anweist, kann das Auktionshaus Kaufaufträge im Namen des Bieters ausführen. Weder das Auktionshaus noch seine Mitarbeiter oder Beauftragten haften für die Nichtausführung eines Kaufauftrags, es sei denn, die Nichtausführung durch das Auktionshaus ist unzumutbar.
Was das Live-Bieten betrifft, wird Bietern davon abgeraten, sich ausschließlich auf den Ton der Web-Übertragung zu verlassen, da sowohl Ton als auch Bild im Vergleich zur Auktion in unterschiedlichem Maße „laggen“ (verzögert sein) können. Geben Sie Live-Gebote daher nur basierend auf den Textinformationen ab, die im Gebotsfenster angezeigt werden, da diese den aktuellen Gebotsstatus korrekt widerspiegeln.
Der Auktionator des Auktionshauses hat das Recht, die Gebotsintervalle und den Mindestbetrag, um den ein Gebot erhöht werden muss, um akzeptiert zu werden (einschließlich unter Berücksichtigung eingegangener Vorabgebote), einseitig festzulegen. Der Auktionator hat das Recht, im Auktionssaal und bei Telefongeboten von den festgelegten Gebotsschritten abzuweichen. Bieter, die das Live-Bieten nutzen (Echtzeit-Gebotsabgabe auf der Plattform von Auctionet), können jedoch daran gehindert sein, Gebote abzugeben, die weniger als einen vollen Gebotsschritt über dem vorherigen Gebot liegen.
Der Auktionator des Auktionshauses hat das Recht, Gebote bestimmter Bieter unberücksichtigt zu lassen.
Wer beim Hammerschlag das höchste Gebot abgegeben hat, ist einen bindenden Vertrag über den Kauf des betreffenden Gegenstands eingegangen. Der Bieter ist verpflichtet, selbst zu prüfen, ob sein Gebot zum Kauf geführt hat.
Bei unklarer Gebotsabgabe oder bei Streitigkeiten während der Gebotsabgabe entscheidet der Auktionator des Auktionshauses, welchem Gebot der Vorzug beim Kauf gegeben wird oder ob die Gebotsabgabe wieder aufgenommen wird.
Die Entscheidungen des Auktionators gemäß diesen Bedingungen sind endgültig und können nicht angefochten werden.
Die Tatsache, dass der Bieter an einer Hammerauktion aus der Ferne durch schriftlichen Kaufauftrag, durch Live-Bieten (Echtzeit-Gebotsabgabe auf der Plattform von Auctionet) oder per Telefon teilnimmt, bedeutet nicht, dass diese Gebote nicht bei einer Hammerauktion abgegeben wurden. Ein Widerrufsrecht besteht daher bei Hammerauktionen nicht, unabhängig davon, auf welche Weise die Gebote abgegeben wurden.