Die Schwedische Zollverwaltung kann Zölle erheben, die in der Regel zwischen 0 und 20 % des Zollwertes liegen. Sie gelten in der Regel für Waren aus Ländern außerhalb der EU ohne Freihandelsabkommen.
Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1. Januar 2021 mit der EU ein sog. Drittland, aber eines mit Freihandelsabkommen. Das bedeutet, dass Objekte, die im Vereinigten Königsreich oder in der EU hergestellt wurden, beim Import in ein EU-Land als zollfrei zu betrachten sind.
Alle Waren mit Ursprung in China, die in die USA verkauft werden, werden ab dem 2. Mai 2025 mit einem Zoll von 145 % belegt.
Das Unternehmen, das die Zollanmeldung macht, erhebt auch eine Verwaltungsgebühr.