Um eine Entschädigung für beim Transport beschädigte Objekte beantragen zu können, gilt:

Bei Abholung an einer unserer Warenausgabestellen

• Sie müssen den Schaden dem Personal in der Warenausgabestelle bei der Abholung mitteilen.
• Sie müssen den Schaden dokumentieren (fotografieren). Für Objekte, die "mit nach Hause genommen" werden, ohne die Abgabestelle zu benachrichtigen und ohne den Schaden zu dokumentieren, ist keine Entschädigung möglich.
• Sie müssen schriftlich [Kontakt mit uns aufnehmen] (https://auctionet.com/sv/contact), um einen Transportreklamationsfall zu eröffnen.

Bei Lieferung mit Paketdienst

• Sie müssen den Schaden, das Paket (inklusive Etikett) und Verpackungsmaterial dokumentieren (fotografieren).
• Sie müssen den Schaden innerhalb von 24 Stunden, spätestens aber am nächsten Arbeitstag nach Empfang des Objektes, schriftlich melden. Transportreklamationsfälle, bei denen der Schaden nicht innerhalb einer angemessenen Frist gemeldet wird, werden nicht bearbeitet.
• Die Meldung muss die Objektnummer und eine Beschreibung des Schadens umfassen sowie Bilder:

  • des Schadens
  • des gesamten Objektes
  • aller Seiten des Außenkartons
  • des Verpackungsmateriales im Karton
  • des Transportetiketts.

Bewahren bitte Sie das gesamte Verpackungsmaterial auf, bis der Fall abgeschlossen ist.

Bei Lieferung nach Hause mit Hilfe beim Tragen

• Melden Sie den Schaden im Zusammenhang mit der Lieferung direkt beim Transporteur.
• Dokumentieren (footografieren) Sie den Schaden. Sehen Sie zu, dass der Schaden auf dem Lieferdokument vermerkt wird, bevor Sie unterschreiben. Wenn der Schaden so umfangreich ist, dass Sie das Objekt nicht annehmen wollen, ist die Annahme zu verweigern.
Kontaktieren Sie uns schriftlich, um eine Transportreklamation zu erheben.

Denken Sie bitte daran, zu unterscheiden, ob der Schaden am Gut beim Transport entstanden ist oder ob es sich um eine Reklamation/einen Widerruf des Kaufs handelt.


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