Um eine Entschädigung für während des Transports beschädigte Objekte beantragen zu können, gilt:

• Sie müssen dies der Warenausgabestelle bei der Abholung mitteilen.
• Sie müssen den Schaden dokumentieren (fotografieren). Für Objekte, die "mit nach Hause genommen" werden, ohne die Abgabestelle zu benachrichtigen und ohne den Schaden zu dokumentieren, ist keine Entschädigung möglich.
• Wenn Sie Paketsendung als Transportlösung gewählt haben, müssen Sie den Transportschaden innerhalb von 24 Stunden, spätestens aber am nächsten Werktag nach Empfang des Objektes, melden und dokumentieren (fotografieren), damit die Versicherung gilt.

Denken Sie bitte daran, zu unterscheiden, ob der Schaden am Objekt während des Transports entstanden ist oder ob es sich um eine Reklamation/einen Widerruf des Kaufs handelt.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um einen Transportreklamationsfall zu eröffnen https://auctionet.com/en/contact


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