Das Folgerecht wird auch droit de suite genannt.

Nach dem Urheberrecht (Schweden: 1960:729) und der EG-Richtlinie (2001/84/EG) kommt beim Weiterverkauf von Kunstwerken und Werken der angewandten Kunst eine Gebühr dazu. Es handelt sich um eine Urheberrechtsgebühr, die dem Künstler zu Lebzeiten und seinen Erben siebzig Jahre lang nach dem Todesjahr des Künstlers zusteht.

Normalerweise wird die Gebühr auf der Rechnung des Käufers ausgewiesen. Aber wenn das Objekt von einem spanischen Auktionshaus verkauft wird, wird sie stattdessen vom Verkäufer gezahlt.

Sie beträgt höchstens 5 % des Zuschlagspreises und wird nur erhoben, wenn der Endpreis einen bestimmten Betrag übersteigt. (Für Auktionshäuser in Schweden sind dies 2 940 SEK (Stand 2025).)

Die Berechnung ist länderspezifisch, funktioniert aber in allen Ländern ähnlich. Weitere Informationen finden Sie (normalerweise in der jeweiligen Landessprache) hier:

Ob bei einem Objekt ein Folgerecht aktuell ist, das der Käufer zu zahlen hat, ist auf der jeweiligen Objektseite auf Auctionet angegeben.

Ein etwaiges Folgerecht ist auch im Gesamtbetrag enthalten, den Sie sehen, bevor Sie Ihr Gebot bestätigen.


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