Gemäß der DAC7-Richtlinie sind Plattformbetreiber (in diesem Fall Auktionshäuser) gesetzlich verpflichtet, die Aktivitäten von Verkäufern zu melden, die
- innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 30 Objekte (eindeutige Objekt-IDs) verkaufen, oder
- im selben Zeitraum Auszahlungen erhalten, die insgesamt 2 000 Euro übersteigen.
Wenn Ihre Verkaufsaktivität einen dieser Schwellenwerte erreicht, muss das Auktionshaus den zuständigen Steuerbehörden die Details melden.