Höganäs Auktionsverk

Beschreibung

Verkaufsbedingungen von Höganäs Auktionsverk*

  1. Umfang des Auftrags
    Das Versteigerungshaus Höganäs Auktionsverk AB (im Folgenden HAAB) verpflichtet sich als Kommissionär, eingelieferte Objekte im Namen des Kommittenten (Verkäufers) über eine Online-Auktion gemäß den angegebenen Bedingungen zu verkaufen. Alle Verkäufe durch Versteigerung erfolgen via www.auctionet.com.
  2. Einlieferung/Empfang von Objekten
    Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass er das volle Eigentumsrecht an bei HAAB zum Verkauf eingelieferten Objekten besitzt. Wenn der Verkauf vereinbart ist, wird ein spezieller Vertrag zwischen den Parteien aufgesetzt. HAAB legt dann für jedes Objekt eine geschätzte marktorientierte Bewertung fest. Die Gebotsabgabe beginnt immer mit einem Mindestbetrag von 300 SEK, aber der Preis, zu dem ein Objekt schließlich verkauft wird, kann den Schätzwert deutlich übersteigen. Der Schätzwert stellt lediglich eine Orientierung für Käufer dar. HAAB behält sich das Recht vor, von Verkaufsaufträgen zurückzutreten.
  3. Mindestverkaufspreis
    Bei einem Schätzwert, der 600 SEK übersteigt, wird meistens ein Mindestverkaufspreis festgelegt, der über dem Mindestgebot von 300 SEK liegt. Der Mindestverkaufspreis bedeutet, dass HAAB im Auftrag des Verkäufers dafür sorgt, dass Objekte nicht unter dem vereinbarten Mindestverkaufspreis verkauft werden. Der Mindestverkaufspreis ist auf dem Verkaufsauftrag/Vertrag schriftlich zu bestätigen oder später via E-Mail zu bestätigen. Für Objekte ohne festgelegten Mindestverkaufspreis gilt ein Mindestpreis von 300 SEK. Der Mindestverkaufspreis darf nicht höher als 80 % des Schätzwerts sein. Während den ersten drei Verkaufsdurchgängen darf der Verkäufer den Mindestverkaufspreis nicht herabsetzen. Die Herabsetzung hat in Absprache mit dem Versteigerungshaus zu erfolgen.
  4. Veröffentlichung
    Objekte, die zum Verkauf bewertet und fotografiert wurden, werden nach Genehmigung auf dem Marktplatz auctionet.com veröffentlicht. Entscheidet sich der Verkäufer für eine Rücknahme von Objekten vor oder während der Veröffentlichung, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Schätzwertes erhoben. Wenn ein Objekt bei der ersten Auktion nicht verkauft wird, hat HAAB das Recht, es noch zweimal zu veröffentlichen; insgesamt werden automatisch drei Verkaufsversuche unternommen. Daraufhin kann die Auktion manuell wieder aktiviert werden, wobei der Mindestverkaufspreis herabgesetzt werden muss. Der neue Mindestverkaufspreis kann vom Verkäufer genehmigt werden; alternativ kann HAAB einen gesenkten Mindestverkaufspreis beschließen, wenn unverkaufte Objekte nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit abgeholt werden. Für Objekte, die vor dem Fotografieren gereinigt werden müssen, wird eine Reinigungsgebühr von 150 SEK/10 Min. erhoben.
  5. Verkaufsgebühren
    HAAB erhebt eine Verkaufsprovision von 18,75 % inkl. MwSt. und eine Zuschlagsgebühr von 80 SEK inkl. MwSt. pro Auktion.
  6. Unverkaufte Objekte
    Unverkaufte Objekte sind spätestens 5 Arbeitstage nach Ende der letzten Auktion vom Verkäufer abzuholen. Für Objekte, die nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit verkauft und abgeholt werden, wird eine Aufbewahrungsgebühr von 50 SEK inkl. MwSt. pro Tag erhoben.
  7. Abrechnung/Auszahlung
    Abrechnung und Bezahlung der verkauften Objekte erfolgen innerhalb von 25 bis 30 Tagen nach der Versteigerung, vorausgesetzt, dass der Käufer die vollständige Zahlung geleistet hat und weder eine Reklamation noch ein Widerrufsrecht geltend gemacht wurde.
  8. Haftung für Mängel
    Wird HAAB gegenüber dem Käufer des Objekts für Mängel haftbar und dadurch erstattungs-/entschädigungspflichtig, hat HAAB das Recht, vom Verkäufer entsprechenden Ersatz zu verlangen.
  9. Versicherung
    Die bei HAAB eingelieferten Objekte werden in alarmgesicherten Räumen gelagert. Bei Einbruch-, Wasser- oder Brandschäden wird das Objekt zu 80 % des Schätzwertes ersetzt. Das Unternehmen ist versichert.
  10. Höhere Gewalt
    HAAB haftet nicht für Verluste, die dem Verkäufer im Falle einer eingestellten Versteigerung oder einer verspäteten Zahlung aufgrund von Kriegshandlungen, Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen, Brand oder anderen Unfällen oder Umständen entstehen, die sich der Kontrolle von HAAB entziehen oder mit denen HAAB nicht rechnen konnte.
  11. Rechtsstreitigkeiten
    Etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen, die sich auf in Schweden zum Verkauf angebotene Objekte beziehen, sind nach schwedischem Recht und vor einem Gericht in Schweden zu entscheiden.
  12. Verarbeitung personenbezogener Daten
    Personenbezogene Daten, die in Verträgen mit HAAB im Rahmen eines Kunden-/Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt werden, werden sowohl manuell als auch digital für die Durchführung von Versteigerungstätigkeiten innerhalb HAAB und Auction Network Sweden AB sowie von externen Dienstleistern wie Tramsportunternehmen, Reinigungsfirmen und Zahlungskoordinatoren verarbeitet. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir Ihre personenbezogenen Daten an diese Unternehmen weitergeben und übertragen.

*Die Verkaufsbedingungen können bei Bedarf aktualisiert werden. Die auf der HAAB-Website veröffentlichten Bedingungen gelten jederzeit.
Zuletzt aktualisiert am 17.09.2024