Sie können ein Objekt bei demjenigen Auktionshaus, bei dem es ersteigert wurde, nochmals verkaufen, ohne es vorher abholen zu müssen.

Sie müssen Ihre Käuferrechnung jedoch nach dem Gewinn immer fristgerecht bezahlen, um zu vermeiden, dass ein Inkassounternehmen eingeschaltet und Ihr Kundenkonto gesperrt wird.

Wenn das Objekt dann wieder verkauft wird, dürfen Sie den Verdienst natürlich behalten.


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