Sie können das Objekt beim Auktionshaus, bei dem es ersteigert wurde, unter der Voraussetzung dass das Objekt bezahlt ist, wieder zur Auktion freigeben (ohne es vorher abholen zu müssen).

Die Käuferrechnung muss aber nach dem Gewinn immer fristgerecht bezahlt werden, um etwaige Mahn-/Inkassogebühren und das Sperren Ihres Kontos zu vermeiden.

Wenn das Objekt dann wieder verkauft wird, dürfen Sie den Verdienst natürlich behalten.


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