Der Mindestverkaufspreis ist ein verborgener Mindestpreis, unter dem der Käufer nicht bereit ist, sein Objekt zu verkaufen. Dieser Preis ist immer niedriger als der Schätzwert.

Gebote unter dem Mindestverkaufspreis werden zwar in manchen Auktionen angenommen, allerdings kann man die Auktion damit nicht gewinnen.

Sie sind der Höchstbietende sein, aber es wird ein Vermerk angezeigt, dass der Mindestverkaufspreis noch nicht erreicht sei, und Ihr Gebot wird in roter Schrift angezeigt? Das bedeutet, dass Ihr Gebot unter dem Mindestverkaufspreis liegt. In diesem Fall gewinnen Sie die Auktion an deren Ende nicht.

Erst wenn der Betrag in grüner Schrift angezeigt wird und Sie bei Abschluss der Auktion Höchstbietender sind, gewinnen Sie die Auktion.

Wenn Sie ein Maximalgebot auf oder über dem Mindestverkaufspreis platzieren, wird dieses den gleichen Betrag wie der Mindestverkaufspreis haben. Wenn Sie der erste Bieter auf ein Objekt mit einem Mindestverkaufspreis von 100 EUR sind und ihr Maximalgebot 200 EUR beträgt, wird Ihr führendes Gebot automatisch bei 100 EUR liegen. Wenn das Objekt keinen Mindestverkaufspreis hat, wird Ihr führendes Gebot automatisch bei 30 EUR liegen, dem niedrigstmöglichen Gebotsbetrag. Manche Auktionshäuser haben 20 EUR als niedrigstmöglichen Gebotsbetrag.

Der Mindestverkaufspreis bleibt verborgen, bis er erreicht wird. Ihnen ist der Betrag also nicht bekannt, bis jemand so hoch geboten hat.


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