Während einer Saalauktion kann der Auktionator sagen, dass für das Objekt "ein Gebot des Kundendienstes" vorliegt oder dass das Objekt "an den Kundendienst zurückgeht". 
 
Der Kundendienst ist eine Person, die sowohl für Ersteigerungsaufträge (also für Vorgebote von Käufern) als auch für Mindestverkaufspreise von Verkäufern zuständig ist. 
 
Der Kundendienst gibt für jedes Objekt das erste Gebot ab: entweder einen Startpreis, der den Schätzwert des Verkäufers darstellt, oder das vorteilhafteste Gebot ausgehend vom höchsten Ersteigerungsauftrag.

Kommt das Objekt nicht über den Mindestverkaufspreis, geht es "zurück an den Kundendienst", das heißt zurück an den Verkäufer.


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