Wenn Sie bei einer Auktion eine waffenscheinpflichtige Waffe gewinnen, müssen Sie umgehend bei der Polizei einen Waffenschein für die Waffe beantragen.

Antrag für das Objekt bei Widforss herunterladen.

Antrag für das Objekt bei Walter Borg herunterladen.

Antrag für das Objekt bei Jaktia Falun herunterladen.

Sie können auch das Formular der Polizei nutzen. Informationen über die Waffe und den Überlasser finden Sie auf der Objektseite oder in der Mail, die Sie nach der gewonnenen Auktion erhalten haben.

Um einen Waffenschein zu erhalten, müssen Sie bestimmte Anforderungen erfüllen, z. B. die Jagdprüfung für eine Jagdwaffen abgelegt haben. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der schwedischen Polizei.

Die ersteigerte Waffe kann weder ausgehändigt werden noch kann ein Transport bestellt werden, bevor ein neu ausgefertigter Waffenschein vorgelegt werden kann. Wir berechnen während der Wartezeit keine Gebühr für die Lagerung.

Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Käuferrechnung auch dann bezahlen müssen, wenn Sie noch keinen Bescheid zu Ihrem Antrag haben oder wenn Ihr Antrag abgelehnt wird.

7 Tage nach Bewilligung des Antrags und Eingang des Antrags beim Auktionshaus, werden Lagergebühren erhoben.

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, wird das Objekt in Ihrem Namen weiterverkauft.

Weitere Information über den Transport von waffenscheinpflichtigen Waffen.

Fragen zu Reklamationen und zum Widerrufsrecht bei waffenscheinpflichtigen Waffen sind direkt an das Auktionshaus zu richten.

Bei der Ausübung des Widerrufsrechts beim Kauf eines genehmigungspflichtigen Objektes kann das Auktionshaus für die Dienstleistung, die es im Zusammenhang mit der Versteigerung des Objektes erbringt, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 % des Zuschlagspreises (mindestens jedoch 1 500 SEK) erheben.


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