Wenn Sie ein Gebot abgeben, muss dieses immer mindestens einen Schritt höher auf der Gebotsleiter liegen. Wenn das führende Gebot bei 30 EUR liegt, hat das nächste Gebot mindestens auf 35 EUR zu liegen.

Aber wenn Sie zu Beginn der Auktion ein hohes Maximalgebot abgeben, können Sie einen beliebigen höheren Betrag bieten, was später in der Auktion zu einem automatischen Gebot führen kann, das keiner Emhöhung um einen ganzen Schritt auf der Gebotsleiter entspricht.

Beispiel:

Bieterin A ist bereit, 36 EUR für ein bestimmtes Objekt zu bieten, das noch keine Gebote hat und bei dem das Startgebot 30 EUR ist. Sie trägt ihr Maximalgebot von 36 EUR ein, woraufhin in ihrem Namen ein Gebot von 30 EUR abgegeben wird.

Jetzt sieht Bieter B dieses Gebot in Höhe von 30 EUR und trägt 35 EUR als sein Maximalgebot ein. Daraufhin wird in seinem Namen ein Gebot von 35 EUR abgegeben.

Normalerweise müsste das nächste Gebot 40 EUR betragen, aber unser automatischer Gebotsagent darf im Namen von Bieterin A nicht mehr als 36 EUR bieten. Deshalb wird für Bieterin A ein automatisches Gebot von 36 EUR abgegeben, wodurch Bieterin A wieder führend ist.

Wir sehen also immer zu, dass die Person mit dem höchsten Maximalgebot führt, auch wenn das bedeutet, dass wir der Gebotsleiter nicht immer folgen können.


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