Gemäß Gesetz (1985:982) zum Recht des Gewerbetreibenden, nicht abgeholte Dinge zu verkaufen, hat die Firma das Recht, das Objekt nach 90 Tagen nochmals zu verkaufen, um die entstandenen Kosten zu decken. Denken Sie also daran, Ihr Objekt abzuholen.


Suchen Sie etwas anderes?